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Die Interessengemeinschaft TT-Modellbahnfreunde Hessen erhebt einen Monatsbeitrag von 8,00 Euro. Hauptsächlich wird hiervon die Miete für die Räume im Bahnhof Wabern bestritten. Außerdem werden daraus Materialien zum gemeinsamen Gebrauch (Bastelmaterialien) finanziert.
Die Ziele der Interessengemeinschaft finden Sie hier.
Wenn Sie aus Mittel- oder Nordhessen sind und/oder den Weg nach Wabern zu unseren Treffen nicht scheuen, dann sprechen oder schreiben Sie uns bitte an! Mit Interessenten aus dem Raum Frankfurt am Main. kann eine Fahrgemeinschaft gebildet werden (Wochenendticket, wir nutzen meist den Regionalexpress Frankfurt am Main ab 09.22 Uhr).
Alle Modellbahner sind willkommen, von ROKAL-TT-Bahnern bis hin zu Tillig-Neueinsteigern.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf - wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
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Mitglieder
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| Name |
Vorname |
Wohnort |
Anmerkung |
| Beltz |
Erwin |
Schwalmstadt-Treysa |
Finanzminister und Länderbahnexperte |
| Homann |
Michael |
Liebenau-Niedermeiser |
DB AG-Modellfahrer, Detaillandschaftsprofi |
| Herzog |
Ronald |
Linden
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Ganzzugfahrer |
| Neschke |
Harald |
Bad Vilbel |
DR-Fan
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| Otto |
Rüdiger |
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Modellkenner und -sammler |
| Naumann |
Heinz-Georg |
Marburg |
Elektrik- und Digitalspezialist |
| Gemeinhardt |
Carsten und Nils
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Neustadt
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| Gentzen |
Felix |
Hann. Münden
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Innerstetalbahn-Fan |
| ehemalige Mitglieder (Liste nicht vollständig) |
| Kittler |
Michael |
Dreieich |
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| Heck |
Walter |
Grießen |
Hafenbahner |
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| Kleine Verhaltensregeln |
- Der Müll ist an Treffenstagen beim Verlassen der Räume zu entsorgen, dafür sind alle Mitglieder verantwortlich.
- Geschirr ist an Treffenstagen beim Verlassen der Räume gereinigt zu hinterlassen oder zum Zweck der Reinigung mitzunehmen, dafür sind alle Mitglieder verantwortlich.
- Aufgrund bewusster Häufung der Namensnennung MÄRKLIN wird für die Nennung des Namens eine Strafe von einem Euro erhoben. Diese Zwangsspende in Höhe von 1 Euro ist für wohltätige Zwecke, sprich in die Gemeinschaftskasse, für jede Nennung oder auch Anspielung dieses hier unpassenden Namens zu entrichten. (Punkt III ist nicht ernst zu nehmen!)
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Letzte Aktualisierung (22.07.2010)
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